Neues Landesfischereigesetz Rheinland-Pfalz in Kraft

Datum: 1. März 2026| Kategorien: Aktuelles|

Auf der Webseite des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz wurde mit Fassung vom 11.02.2026 das neue Landesfischereigesetz Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Das Gesetz ist danach seit dem 19. Februar 2026 in Kraft. Darin sind einige wesentliche Änderungen vorgenommen worden. Kernpunkte sind dabei:

  • Fischereischein künftig lebenslang gültig → keine regulären Verlängerungen mehr.
  • Fischereiabgabe muss weiterhin entrichtet werden, soll aber auch digital möglich sein
  • Jugendfischereischein entfällt – vereinfachter Zugang für junge Menschen.
  • Scheine können digital bzw. als Scheckkarte geführt werden.
  • Anerkennung bundesweiter Scheine soll klarer geregelt werden

Viele organisatorische Rahmenbedingungen müssen allerdings durch das zuständige Ministerium MKUEM noch bestimmt und in Rechtsverordnungen festgelegt werden. Deshalb wird es sicherlich in einer Übergangsphase zu provisorischen Regelungen und Vorgehensweisen führen.